Arbeitsübereinkommen

Das Arbeitsübereinkommen dient der Festlegung der sicherheitstechnischen, eisenbahnfachlichen Maßnahmen bei der Arbeitsdurchführung im Nahbereich der Eisenbahn.

Wann ist ein Arbeitsübereinkommen zu schließen?

Bei Arbeiten auf Bahngrund der Wiener Lokalbahnen GmbH oder wenn die Bauausführung eine Gefährdung oder Beeinträchtigung mit sich bringt (z.B. bei Aufstellung von Kränen, Hebezeugen, Antennen usw.). Alle Arbeiten im Nahbereich der Eisenbahn dürfen erst nach Herstellung des Einvernehmens mit der Wiener Lokalbahnen GmbH erfolgen.

Benötigte Unterlagen für den Abschluss eines Arbeitsübereinkommens

  • Das beidseits gefertigte Gestattungsübereinkommens (oder Bezug zu einem bereits bestehenden Vertrag)
  • Das vollständig ausgefüllte „Ansuchen Arbeitsübereinkommen“

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Ansuchen nur bei vollständig ausgefüllten Unterlagen bearbeitet werden kann. Je nach erforderlicher betrieblicher Maßnahmen (z. B. Eintakten von Gleissperren) können mehrwöchige Vorlaufzeiten notwendig sein. Details entnehmen Sie dem „Merkblatt Arbeitsübereinkommen“. Die Festlegung von Terminen erfolgt spätestens beim Ortsaugenschein für einzelne Arbeiten. Mit den Arbeiten darf erst nach gegenseitiger Unterfertigung des Arbeitsübereinkommens begonnen werden.